Thionville pour les raoudis - visite scolaireThionville pour les raoudis - visite scolaire
©Thionville pour les raoudis - visite scolaire|STEPHANE THEVENIN

Verkaufsbedingungen

Pays Thionvillois Tourismus – Kategorie 1
Rechtsform Verein lokales Recht 1908 – SIRET-Nummer 78003998800040 – NAF-Code: 7990Z
Hauptsitz: 31 Place Anne Grommerch – 57100 THIONVILLE Telefon: +33 (0)3 82 53 33 18 – E-Mail: tourisme@thionville.net – Offizielle Website: www.thionvilletourisme.fr
Broschüre veröffentlicht im Januar 2018. Registrierungsnummer im Register der Reise- und Urlaubsveranstalter von Atout France: IM057110013
Lokale Tourismusorganisation, autorisiert durch Präfekturdekret – Nr. AU 057 00 0002.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN – TOURISMUS-CODE
Novelli-Gesetz, Gesetz Nr. 2009-888 vom 22. Juli 2009, Amtsblatt vom 24. Juli 2009

Article R211-3
Vorbehaltlich der in Absatz 2 (a und b) von Artikel L211-7 vorgesehenen Ausnahmen muss jedes Angebot und jeder Verkauf von Reise- oder Urlaubsdienstleistungen zur Lieferung geeigneter Dokumente führen, die den in diesem Titel definierten Regeln entsprechen.
Im Falle des Verkaufs von Flugtickets oder Tickets für den Linienverkehr, die nicht mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit dieser Beförderung verbunden sind, liefert der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Passagiertickets für die gesamte Reise, die vom Beförderer oder unter seiner Verantwortung ausgestellt wurden.
Bei Beförderung auf Abruf sind Name und Anschrift des Beförderers anzugeben, in dessen Auftrag die Fahrkarten ausgestellt werden. Die getrennte Rechnungsstellung der verschiedenen Elemente ein und derselben Pauschalreise entbindet den Verkäufer nicht von den Verpflichtungen, die ihm dieser Titel auferlegt.

Article R211-4
Vor Vertragsschluss muss der Verkäufer dem Verbraucher auf der Grundlage eines schriftlichen Mediums, das seinen Firmennamen, seine Anschrift und den Hinweis auf seine behördliche Ausübungsberechtigung trägt, Informationen über Preise, Termine und sonstige Leistungsbestandteile mitteilen während der Reise oder des Aufenthalts bereitgestellt werden, wie z.
1. Bestimmungsort, Mittel, Merkmale und Kategorien des verwendeten Transportmittels;
2° die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale, ihre Zulassung und ihre touristische Klassifizierung entsprechend den Vorschriften oder den Benutzern des Gastlandes;
3° die bereitgestellten Mahlzeiten;
4° die Beschreibung der Reiseroute im Falle einer Rundreise;
5° die insbesondere bei Grenzübertritten zu erledigenden behördlichen und gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie deren Erledigungsfristen;
6. Besichtigungen, Ausflüge und andere Dienstleistungen, die im Paket enthalten oder möglicherweise gegen Aufpreis erhältlich sind;
7° die Mindest- oder Höchstgröße der Gruppe, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglicht, sowie, falls die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts von einer Mindestteilnehmerzahl abhängt, die Frist für die Benachrichtigung des Verbrauchers im Falle einer Stornierung die Reise oder der Aufenthalt; dieses Datum kann nicht weniger als 21 Tage vor dem Abflug festgelegt werden;
8° den bei Vertragsabschluss als Anzahlung zu zahlenden Betrag oder Prozentsatz des Preises sowie den Zeitplan für die Zahlung des Restbetrags;
9° die im Vertrag vorgesehenen Preisanpassungsverfahren gemäß Artikel R 211-8;
10° die Stornierungsbedingungen vertraglicher Natur;
11. die in den nachstehenden Artikeln R211-9, R211-10 und R211-11 definierten Stornierungsbedingungen;
12° die Einzelheiten zu den gedeckten Risiken und der Höhe der Garantien, die im Rahmen des Versicherungsvertrags übernommen wurden, der die Folgen der Berufshaftpflicht von Reisebüros und der Haftpflicht von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen und lokalen Tourismusorganisationen abdeckt;
13. Informationen über den optionalen Abschluss eines Versicherungsvertrags, der die Folgen bestimmter spezifischer Risiken abdeckt, insbesondere Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit;

Article R211-5
Die dem Verbraucher gegebenen Vorabinformationen sind für den Verkäufer bindend, es sei denn, der Verkäufer hat sich darin ausdrücklich das Recht vorbehalten, bestimmte Elemente zu ändern. Der Verkäufer muss in diesem Fall klar angeben, in welchem ​​Umfang diese Änderung auftreten kann und an welchen Elementen. In jedem Fall müssen die an den Vorabinformationen vorgenommenen Änderungen dem Verbraucher vor Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden.

Article R211-6
Der zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossene Vertrag bedarf der Schriftform, in zweifacher Ausfertigung, von denen eine dem Käufer ausgehändigt und von beiden Parteien unterzeichnet wird. Es muss folgende Klauseln enthalten:
1. Name und Anschrift des Verkäufers, seines Bürgen und seines Versicherers sowie Name und Anschrift des Veranstalters;
2° das Reiseziel oder die Reiseziele der Reisen und im Falle eines geteilten Aufenthalts die verschiedenen Zeiträume und ihre Daten;
3° die verwendeten Transportmittel, Merkmale und Kategorien, Daten, Uhrzeiten und Orte der Abfahrt und der Rückkehr;
4. die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale, ihre touristische Einstufung nach den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes;
(5) die Anzahl der bereitgestellten Mahlzeiten;
6° die Reiseroute im Falle einer Rundreise;
7° Besuche, Ausflüge oder andere Dienstleistungen, die im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthalts enthalten sind;
8° den Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Dienstleistungen sowie den Hinweis auf eine mögliche Änderung dieser Rechnungsstellung gemäß den Bestimmungen des nachstehenden Artikels R211-8;
9. gegebenenfalls Angabe von Gebühren oder Steuern im Zusammenhang mit bestimmten Dienstleistungen wie Lande-, Ausschiffungs- oder Einschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen, Touristensteuern, wenn sie nicht im Preis der erbrachten Dienstleistung(en) enthalten sind;
10° Zeitplan und Zahlungsbedingungen des Preises; in jedem Fall darf die letzte Zahlung des Käufers nicht weniger als 30 % des Reise- oder Aufenthaltspreises betragen und muss bei Vorlage der Dokumente erfolgen, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglichen;
11° die vom Käufer gewünschten und vom Verkäufer akzeptierten Sonderbedingungen;
12° die Bedingungen, unter denen der Käufer den Verkäufer mit einer Beschwerde wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags befassen kann, wobei eine Beschwerde so schnell wie möglich per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu richten ist, und gegebenenfalls schriftlich an den Reiseveranstalter und den betreffenden Leistungsträger gemeldet;
13° die Frist für die Benachrichtigung des Käufers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts durch den Verkäufer für den Fall, dass die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist, gemäß den Bestimmungen von 7 ° Artikel R211-4 oben;
14° die Stornierungsbedingungen vertraglicher Natur;
15° die in den nachstehenden Artikeln R 211-9, R 211-10 und R 211-11 vorgesehenen Stornierungsbedingungen;
16° Angaben zu den gedeckten Risiken und zur Höhe der Garantien aus dem Versicherungsvertrag, der die Folgen der Berufshaftpflicht des Verkäufers abdeckt;
17. Angaben zum Versicherungsvertrag, der die Folgen bestimmter vom Käufer abgeschlossener Rücktrittsfälle abdeckt (Nummer der Police und Name des Versicherers), sowie Angaben zum Assistance-Vertrag, der bestimmte spezifische Risiken abdeckt, einschließlich Rückführungskosten im Falle von Unfall oder Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument vorlegen, in dem zumindest die abgedeckten und die ausgeschlossenen Risiken aufgeführt sind;
18° die Frist zur Unterrichtung des Verkäufers im Falle der Abtretung des Vertrages durch den Käufer;
19° die Verpflichtung, dem Käufer mindestens zehn Tage vor dem geplanten Abreisedatum schriftlich folgende Informationen zu übermitteln:
a) Name, Adresse und Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Verkäufers oder, falls dies nicht möglich ist, Namen, Adressen und Telefonnummern lokaler Stellen, die dem Verbraucher bei Schwierigkeiten helfen können, oder andernfalls die Telefonnummer für dringende Notfälle Kontakt mit dem Verkäufer;
b) bei Reisen und Aufenthalten Minderjähriger im Ausland eine Telefonnummer und eine Adresse, die eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kind oder der für den Aufenthalt zuständigen Person vor Ort ermöglichen.

ARTICLE R211-7
Der Käufer kann seinen Vertrag an einen Zessionar übertragen, der die gleichen Bedingungen wie er erfüllt, um die Reise oder den Aufenthalt durchzuführen, solange sein Vertrag nicht zustande gekommen ist.
Sofern nicht günstiger für den Übertragenden, ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer seine Entscheidung per Einschreiben mit Rückschein spätestens sieben Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Bei einer Kreuzfahrt beträgt dieser Zeitraum fünfzehn Tage. Diese Übertragung unterliegt in keiner Weise der vorherigen Genehmigung des Verkäufers.

ARTICLE R211-8
Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit der Preisänderung innerhalb der in Artikel L211-12 vorgesehenen Grenzen enthält, müssen die genauen Methoden zur Berechnung von Preisänderungen sowohl nach oben als auch nach unten und insbesondere die Höhe der Transportkosten und der damit verbundenen Steuern angegeben werden dazu die Währung oder Währungen, die sich auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts auswirken können, der Teil des Preises, für den die Änderung gilt, der Kurs der Währung oder Währungen, die bei der Festlegung des im Vertrag angegebenen Preises als Referenz verwendet werden.

Article R211-9
Wenn der Verkäufer vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Vertragsbestandteile vorzunehmen, kann der Käufer nach Benachrichtigung durch den Verkäufer schriftlich:
– entweder seinen Vertrag kündigen und ohne Vertragsstrafe die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge verlangen.
– oder die vom Verkäufer vorgeschlagene Änderung oder Ersetzung der Dienstleistungsorte akzeptieren: Anschließend wird eine Vertragsänderung unter Angabe der vorgenommenen Änderungen von den Parteien unterzeichnet.
Etwaige Preisnachlässe werden von allen noch fälligen Beträgen des Kunden abgezogen und, wenn die bereits geleistete Zahlung des Kunden den Preis der geänderten Leistung übersteigt, wird die Überzahlung an den Kunden zurückerstattet.

Article R211-10
In dem in Artikel L211-4 vorgesehenen Fall, wenn der Verkäufer die Dienstleistung vor Beginn der Dienstleistung storniert, muss er den Käufer per Einschreiben mit Rückschein darüber informieren. Die gezahlten Beträge werden dem Käufer unverzüglich und ohne Vertragsstrafe erstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht bei Abschluss einer gütlichen Vereinbarung, deren Zweck die Annahme einer vom Verkäufer angebotenen Ersatzleistung durch den Käufer ist.

Article R211-11
Wenn der Verkäufer während der Dienstleistung einen Großteil der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen nicht erbringen kann, was einen erheblichen Prozentsatz des vom Käufer gezahlten Preises ausmacht, bietet der Verkäufer eine Dienstleistung an, um die erbrachte Dienstleistung zu ersetzen, möglicherweise zu tragen zusätzliche Kosten. Ist die vom Käufer akzeptierte Leistung von minderer Qualität, erstattet der Verkäufer die Preisdifferenz.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN – VERBRAUCHERKODEX
Article L. 221-28
Das Widerrufsrecht kann nicht ausgeübt werden bei Verträgen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen, mit Ausnahme von Wohnunterkünften, Warenbeförderungsleistungen, Autovermietung, Verpflegung oder Freizeitaktivitäten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum erbracht werden müssen.

Article L421-3
Die Produkte und Dienstleistungen müssen unter normalen Nutzungsbedingungen oder unter anderen vom Fachmann vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen die Sicherheit bieten, die man berechtigterweise erwarten kann, und dürfen die Gesundheit von Menschen nicht beeinträchtigen.

Article L421-4
Hersteller und Vertreiber ergreifen alle zweckdienlichen Maßnahmen, um zur Einhaltung aller in diesem Titel vorgesehenen Sicherheitsverpflichtungen beizutragen.

BESONDERE VERKAUFSBEDINGUNGEN
ARTIKEL 1 – GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Pays Thionvillois Tourisme ist als lokale Tourismusorganisation gemäß dem Gesetz vom 22. Juli 2009 berechtigt, die Reservierung und den Verkauf aller Arten von Freizeit- und Gastgewerbedienstleistungen in ihrem Tätigkeitsbereich gemäß ihrer Satzung sicherzustellen. Sie machen es der Öffentlichkeit leichter, indem sie ihnen eine Auswahl aus vielen Dienstleistungen anbieten und schnelle und sichere Reservierungen gewährleisten. Fremdenverkehrsämter sind Einrichtungen von allgemeinem Interesse, die allen Arten von Dienstleistungsanbietern zur Verfügung gestellt werden, die Mitglieder sind und mit ihnen einen Mandatsvertrag abgeschlossen haben.
Unter keinen Umständen können die Fremdenverkehrsämter im Falle einer Nutzung dieser Verträge durch Dritte oder für andere als touristische Zwecke haftbar gemacht werden.

ARTIKEL 2 – INFORMATIONEN
Die Broschüren, in denen die Angebote von Pays Thionvillois Tourisme erwähnt werden, stellen das vorherige Angebot dar, das von den nebenstehenden allgemeinen Bedingungen abgedeckt wird, und sie sind für Pays Thionvillois Tourisme verbindlich. Allerdings können sich naturgemäß Änderungen in der Art der Leistungen ergeben. Gemäß Artikel R211-5 der nebenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden etwaige Änderungen dem Kunden von Pays Thionvillois Tourisme vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt.

ARTIKEL 3 – DAUER DES DIENSTES
Dieser vom Kunden unterzeichnete Vertrag wird für eine feste Laufzeit abgeschlossen, die darauf angegeben ist.

ARTIKEL 4 – VERANTWORTLICHKEIT
Pays Thionvillois Tourisme, das Dienstleistungen für einen Kunden anbietet, ist der einzige Gesprächspartner dieses Kunden und verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus diesen Verkaufsbedingungen ergeben. Pays Thionvillois Tourisme kann nicht für zufällige Ereignisse, Fälle höherer Gewalt oder unvorhersehbare oder unüberwindbare Tatsachen durch Dritte, die nichts mit der Erbringung von Dienstleistungen zu tun haben, für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der bestellten Dienstleistungen oder die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der Verpflichtungen, die in den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegt sind.

ARTIKEL 5 – RESERVIERUNG
Der Verkauf einfacher Dienstleistungen oder Pakete ist Gegenstand eines Vertrages zwischen der Abteilung Pays Thionvillois Tourisme und dem Kunden. Der Vertrag muss Folgendes enthalten: die Beschreibung der Dienstleistung oder des Produkts, ihre Dauer, ihren Preis, das Reservierungsdatum, die Reservierungsfrist.
Die Reservierung wird verbindlich, wenn eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises und eine vom Kunden unterschriebene Kopie des Bestellformulars dieses Vertrages vor Ablauf der im Vertrag angegebenen Frist an Pays Thionvillois Tourisme zurückgesandt werden.

ARTIKEL 6 – PRODUKTVORSCHRIFTEN
1. bei Reservierung: Anzahlung von 30 % des geschätzten Kostenvoranschlags
2. 30 Tage vor dem Ankunftsdatum: zweite Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der Proforma-Rechnung
3. Eine Woche vor Anreise: Zahlung des Restbetrags.
Für den Fall, dass der Kunde Übernachtungen reserviert, hat er zwingend die Namensliste der Gruppenmitglieder einschließlich der genauen Liste der Zimmerbelegung vorzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde, der den Restbetrag der Leistung zum vereinbarten Termin nicht bezahlt hat, seinen Besuch oder seine Schaltung storniert hat. Daher wird der Dienst erneut zum Verkauf angeboten und es erfolgt keine Rückerstattung.
Der Kunde erkennt durch diese besonderen Verkaufsbedingungen an, dass er eine zahlungspflichtige Bestellung aufgibt.

ARTIKEL 7 – NACHMELDUNGEN
Im Falle einer Anmeldung weniger als 30 Tage vor Beginn der Dienstleistung wird die vollständige Zahlung bei der Reservierung fällig.

ARTIKEL 8 – UMTAUSCHGUTSCHEIN
Pays Thionvillois Tourisme sendet dem Kunden innerhalb einer Woche vor dem Datum seiner Reservierung die Voucher, die er dem/den Leistungserbringer/n bei seiner Ankunft aushändigen muss.

ARTIKEL 9 – ANKUNFT
Die Gruppe muss an dem Tag und zu der Uhrzeit ankommen, die auf dem/den Voucher(n) angegeben sind. Ist dies nicht möglich, verpflichtet er sich, Pays Thionvillois Tourisme zu benachrichtigen. Bei verspäteter oder verspäteter Ankunft oder kurzfristiger Verhinderung muss der Kunde den/die Leistungsträger, deren Adresse und Telefonnummer auf dem/den Umtauschgutschein(en) angegeben sind, direkt benachrichtigen. Aufgrund dieser Verzögerung nicht in Anspruch genommene Leistungen bleiben fällig und können nicht erstattet werden.

ARTIKEL 10 – STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN
Jede Stornierung muss Pays Thionvillois Tourisme per Einschreiben mitgeteilt werden. Das erfasste Stornierungsdatum bestimmt die Höhe der variablen Kosten gemäß den folgenden Bedingungen:
• mehr als 30 Tage vor dem Aufenthalt oder Besuch: 15 % Verwaltungsgebühren
• 30 Tage bis 8 Tage vor dem Aufenthalt oder Besuch: 50 % des Gesamtbetrags
• weniger als 8 Tage vor dem Aufenthalt oder Besuch: der volle Betrag
Bei Nichterscheinen des Kunden erfolgt keine Rückerstattung.
Im Falle einer Unterbrechung des Dienstes durch den Kunden erfolgt keine Rückerstattung.

ARTIKEL 11 – ÄNDERUNG EINES WESENTLICHEN VERTRAGSELEMENTS DURCH PAYS THIONVILLOIS TOURISME
Wenn sich Pays Thionvillois Tourisme vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung gezwungen sieht, eine Änderung an einem der wesentlichen Vertragsbestandteile vorzunehmen, kann der Kunde unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz des erlittenen Schadens und nach entsprechender Information Anspruch darauf erheben vom Verkäufer, per Brief, per E-Mail:
– entweder seinen Vertrag kündigen und ohne Vertragsstrafe die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge verlangen.
– Akzeptieren Sie entweder die von Pays Thionvillois Tourisme vorgeschlagene Änderung oder den Ersatz der Dienstleistungsorte: Anschließend wird eine Vertragsänderung mit Angabe der vorgenommenen Änderungen von den Parteien unterzeichnet.
Etwaige Preisnachlässe werden von allen noch fälligen Beträgen des Kunden abgezogen und, wenn die bereits geleistete Zahlung des Kunden den Preis der geänderten Leistung übersteigt, wird die Überzahlung an den Kunden zurückerstattet.

ARTIKEL 12 – STORNIERUNG DURCH DEN VERKÄUFER
Wenn Pays Thionvillois Tourisme verpflichtet ist, die Dienstleistung vor Beginn zu stornieren, muss es den Käufer per Einschreiben mit Rückschein darüber informieren. Dem Kunden werden, unbeschadet der Inanspruchnahme von Reparaturen und eventuell erlittene Schäden, unverzüglich und ohne Vertragsstrafe die verrechneten Beträge erstattet. Er erhält außerdem eine Entschädigung, die mindestens der Strafe entspricht, die ihm entstanden wäre, wenn die Stornierung von ihm zu diesem Zeitpunkt vorgenommen worden wäre. Diese Bestimmungen gelten nicht bei Abschluss einer gütlichen Vereinbarung, deren Zweck die Annahme einer vom Verkäufer angebotenen Ersatzleistung durch den Käufer ist.

ARTIKEL 13 – VERHINDERUNG DES VERKÄUFERS AN DER ERBRINGUNG DER IM VERTRAG VORGESEHENEN DIENSTLEISTUNGEN WÄHREND DES AUFENTHALTS
Wenn Pays Thionvillois Tourisme während der Erbringung der Dienstleistung nicht in der Lage ist, einen Großteil der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zu erbringen, was einen erheblichen Prozentsatz des vom Kunden gezahlten Preises ausmacht, zahlt Pays Thionvillois Tourisme unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz erlittenen Schäden, eine Ersatzleistung für die erbrachte Leistung anbieten, gegebenenfalls unter Übernahme etwaiger Mehrkosten. Wenn die vom Kunden akzeptierte Dienstleistung von geringerer Qualität ist, erstattet Pays Thionvillois Tourisme die Preisdifferenz.
Wenn Pays Thionvillois Tourisme keine Ersatzleistung anbieten kann oder diese vom Kunden aus triftigen Gründen verweigert wird, zahlt ersterer letzterem eine Entschädigung, die auf der gleichen Grundlage berechnet wird wie im Falle einer Stornierung aufgrund des Tourismusbüros.

ARTIKEL 14 – PREISÄNDERUNG
Konjunkturschwankungen können zu Tarif- und Leistungsänderungen führen, für die Pays Thionvillois Tourisme nicht haftbar gemacht werden kann.
Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, Reise- und andere Kosten hinzuzufügen, wenn das Programm vom Kunden geändert wird.

ARTIKEL 15 – KAPAZITÄT
Dieser Vertrag wird für eine bestimmte Anzahl von Personen abgeschlossen. Die Mindestteilnehmerzahl ist auf 15 Personen festgelegt.

ARTIKEL 16 – HOTELS
Die Preise beinhalten Raummiete und Frühstück, Halbpension oder Vollpension. Sofern nicht anders angegeben, beinhalten sie keine Getränke zu den Mahlzeiten und keine Kurtaxe. Wenn ein Gast allein ein Zimmer bewohnt, das für zwei Personen ausgelegt ist, wird ihm ein Zuschlag berechnet, der als „Einzelzimmerzuschlag“ bezeichnet wird. Am Abreisetag muss das Zimmer bis 12:00 Uhr geräumt werden.

ARTIKEL 17 – TRANSPORT
Sofern nicht vom Kunden gewünscht, erfolgt der Transport auf Kosten des Kunden.

ARTIKEL 18 – ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGS DURCH DEN KUNDEN
Der Käufer kann seinen Auftrag an einen Zessionar übertragen, der die gleichen Bedingungen wie er erfüllt, um die Leistung zu erbringen. In diesem Fall muss der Käufer Pays Thionvillois Tourisme spätestens 8 Tage vor Beginn der Dienstleistung per Einschreiben mit Rückschein über seine Entscheidung informieren. Die Vertragsübernahme hat zum Selbstkostenpreis zu erfolgen. Der Abtretende und der Abtretungsempfänger haften gegenüber dem Verkäufer gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restpreises sowie aller durch diese Abtretung verursachten zusätzlichen Kosten.

ARTIKEL 19 – VERSICHERUNG
Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Er wird aufgefordert, einen Haftpflichtversicherungsvertrag abzuschließen.

ARTIKEL 20 – STREITIGKEITEN
Jede Beschwerde bezüglich der Nichterfüllung oder schlechten Erbringung einer Dienstleistung muss innerhalb von 3 Tagen nach der Streitigkeit per Einschreiben mit Rückschein an Pays Thionvillois Tourisme gesendet werden. Bei anhaltenden Meinungsverschiedenheiten können Streitigkeiten der Qualitätsabteilung des Nationalverbandes der Fremdenverkehrsämter und Fremdenverkehrsämter vorgelegt werden, die sich um eine gütliche Einigung bemühen wird. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Thionville in Moselle.

ARTIKEL 21 – FINANZIELLE GARANTIE
Pays Thionvillois Tourisme hat eine finanzielle Garantie bei der Caisse d’Epargne Lorraine, Place de la République – 57100 Thionville, abgeschlossen.

ARTIKEL 22 – BERUFLICHE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Pays Thionvillois Tourisme – Thionville hat eine Versicherung bei MAIF – 34 avenue André Malraux BP 10369 – 57036 Metz Cedex, Vertrag Nr. 3265419N abgeschlossen, um die Aktivität der Organisation von Aufenthalten zu gewährleisten.

RECHT DER ANBIETER
Jeder Dienstleister ist berechtigt, einen Dienst zu verweigern oder zu unterbrechen, falls der Kunde gegen das Gesetz verstößt. Jede zusätzlich zum Vertrag angeforderte Leistung wird in Rechnung gestellt und sofort fällig. Die Termine werden je nach Produkt und Ankunftszeit auf jedem Vertrag angegeben.
Gemäß dem Gesetz „Informatique et Libertés“ sind die personenbezogenen Daten in der Reservierungsdatei obligatorisch. Ein Recht auf Zugang und Berichtigung kann mit dem Reservierungsservice ausgeübt werden, und sofern nicht ausdrücklich widersprochen, können diese Informationen einer kommerziellen Übertragung unterliegen.

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